Nachdem das Sportgericht des FK Dahme/Fläming unseren Einspruch gegen die Spielwertung des Pokalhalbfinales der Ü40 aufgrund eines spielentscheidenden Regelverstoßes des Schiedsrichters unverständlicherweise abgelehnt hat, war auch die Berufung vor dem Sportgericht des Landesverbandes erfolglos.
Die Sportgerichte werteten den angezeigten Regelverstoß zwar als Solchen, sahen aber in dem unberechtigten Ausschluss von zwei teilnahmeberechtigten Spielern durch den Schiedsrichter keine spielentscheidende Situation.
„Als Schiedsrichter und Funktionär aber vor allem als Fan ist dieses Urteil für mich persönlich und auch für viele Wegbegleiter nicht nachvollziehbar.
Es kam zu einem eindeutigen Regelverstoß im Strafstoßschiessen, der auch zweifellos einen spielentscheidenen Einfluss auf den Ausgang des Spiels hatte. Eine Wiederholung des Spiels wäre die richtige Entscheidung gewesen.
Das ein denkwürdiges Spiel solch ein Ausgang nehmen musste ist sehr enttäuschend.“ führt unser Vorsitzender aus.
Da im Sportrecht des FLB keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, stehen die Teilnehmer des Finales damit endgültig fest.